Verordnung zum Schutz vor Waldbränden

Verordnung zum Schutz vor Waldbränden

Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit gilt seit 6. April 2020 die Waldbrandschutzverordnung der BH Vöcklabruck!

Jegliches entzünden von Feuer, Rauchen sowie hantieren mit offenem Feuer oder Licht ist verboten! Dieses Verbot gilt in allen Bereichen, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich oder der BH Vöcklabruck.