Waldbrandschutz – Verordnung

Waldbrandschutz – Verordnung

Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit gilt ab 20. April 2019 die Waldbrandschutzverordnung der BH Vöcklabruck!

Jegliches entzünden von Feuer, Rauchen sowie hantieren mit offenem Feuer oder Licht ist verboten! Dieses Verbot gilt in allen Bereichen, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/205135.htm